Unsere Lösungen für Anforderungen der Wasserhygiene an Vermieter von Freizeitfahrzeugen
Entsprechend der TrinkwV 2001 sind die Betreiber bzw. Vermieter einer Trinkwasserversorgungsanlage in Freizeitmobilen, Wohnmobilen etc. nicht nur für den ordnungsgemäßen und hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage verantwortlich sondern müssen darüber hinaus zu jeder Zeit auch „Trinkwasserqualität“ zur Verfügung stellen.
Aus dieser speziellen Anforderung der „mobilen Anlagen“ heraus ist durch den Normenausschuss Wasserwesen (NAW) NA 119-04-01 AA „Leitsätze für die Trinkwasserversorgung“ die Norm DIN 2001-2: Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen, entstanden. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Hygienestandards mit unseren Produkten.


