Unsere Lösungen für Anforderungen der Wasserhygiene in der Personenbeförderung

Entsprechend der TrinkwV 2001 sind die Betreiber bzw. Vermieter einer Trinkwasserversorgungsanlage in Charterbooten, Hausbooten etc. nicht nur für den ordnungsgemäßen und hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage verantwortlich sondern müssen darüber hinaus zu jeder Zeit auch „Trinkwasserqualität“ zur Verfügung stellen. Aus dieser speziellen Anforderung der „mobilen Anlagen“ heraus ist durch den Normenausschuss Wasserwesen (NAW) NA 119-04-01 AA „Leitsätze für die Trinkwasserversorgung“ die Norm DIN 2001-2: Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen, entstanden. Gerne beraten und unterstützen wir Sie Sie bei der Einhaltung der geforderten Hygienestandards und halten innovative sowie bewährte Produktlösungen für Sie bereit.

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